FAQ
Containergrössen
Absetzcontainer | 3, 6, 7 und 10 cbm Fassungsvolumen |
Deckelcontainer | 2,5 und 7 cbm Fassungsvolumen |
Abrollcontainer |
werden nur im Geschäftskunden-Bereich in den Grössen von 10, 20 und 30 cbm Fassungsvolumen angeboten |
Benötigte Stellfläche
Es wird eine Stellfläche von 2,50 x 4 m benötigt.
Durchfahrtsbreite
Beim Auf- und Abstellen des Containers ist eine Mindest-Durchfahrtsbreite von 2,50 m und eine Durchfahrtshöhe von 4 m notwendig. Die Zufahrt muss frei von Hecken und Bäumen sein.
Genehmigung
Für das Aufstellen des Containers im öffentlichen Verkehrsraum / Straßenverkehr ist eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsgrund notwendig, welche in der Regel von den zuständigen Gemeinden / Ortspolizeibehörde ausgestellt wird.
In Einzelfällen ist eine gesonderte Absicherung durch Beleuchtung oder Warnschilder erforderlich.
Genehmigung sowie Besicherung muss durch den Kunden / Auftraggeber veranlasst werden!
Standzeit bzw. Standgeld
Unsere Container stehen Mietfrei bis zu 14 Tagen. Ab dem 15. Tag wird ein Standgeld erhoben. Längere Standzeiten werden nach Absprache mit einer Monatspauschale berechnet.
Liefertermin
Als Dienstleistungsunternehmen mit über 45 – jähriger Erfahrung zeichnen wir uns für schnellste An- und Abfahrten aus. Unsere langjährigen Kunden schwören gerade aufgrund unserer Zuverlässigkeit auf die Zusammenarbeit mit unserm Unternehmen.
Denn Zeit ist Geld. Wir empfehlen Ihnen zur Einhaltung Ihres Wunschtermines Ihre Bestellung mindestens 1-2 Tage vorher in Auftrag zu geben.
Preise
Auf Anfrage
Zahlungsbedingungen
Bei Container für Bauschutt wird bei der Gestellung eine Vorauskasse in Höhe von 100-150 Euro je nach Containergröße erhoben.
Bei Container für Baustellen- / Mischabfälle wird bei Gestellung eine Vorauskasse in Höhe von 150-350 Euro je nach Containergröße erhoben. Nach Abholung wird der Container verwogen, die Rechnung erstellt, die Vorauskasse verrechnet und es erfolgt eine Nachberechnung oder eine Erstattung des tatsächlichen Rechnungsbetrages.
Unsere Fahrer sind Inkasso berechtigt.
Schuttrutschen - Vermietung
Wir halten für Sie Schuttrutschen zur staubarmen Befüllung von Container aus größeren Höhen oder durch Fenster bereit.
Es wird pro Meter Länge Hausfront 1 Schuttrohr benötigt. Da das Hochziehen der Rutsche zu kraftintensiv ist wird ein Baugerüst oder eine Leiter über welche die Rutsche aufghängt wird empfohlen.
Die Rutsche wird nur -kostenfrei- bei Aufstellen des Containers mitgeliefert. Extra Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Abfallarten
Was zählt zu Bauschutt ?
Erdmassen, Schotterreste, Beetplatten, Abbruchmaterial, Mauerwerk, Ziegelschutt, Fliesen, Keramik, Waschbecken, Mörtelreste, etc.
Diese Materialien können gemischt eingefüllt werden.
Was zählt nicht zu Bauschutt ?
Holz, Gips, Eisenteile, Papier, Folie, Glasreste, Asbestzementplatten, Asphaltaufbruch, Rohrmatten, Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe.
Gipsbaustoffe müssen separat entsorgt werden diese zählen nicht zu Bauschutt!
Hierzu zählen insbesondere Gipssteine, Gipskartonplatten, Gipsbauplatten, Baugips, Porenbetonsteine sowie Leichtbaustoffe aus Stein oder Gips.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle / Sperrmüll
Holz, Folie, Tapete, Kabelreste, PVC Rohre, Gipsbaustoffe, Verpackungen, Kunststoffe , Styropor etc.
Haushaltsauflösungen, Holz, Möbel, Geschirr, Matratzen, Teppiche, Fahrräder, Türen, Fenster etc.
Asbest
siehe Rubrik „Leistungen“.