F.A.Q

Wie können wir Ihnen helfen? Vielleicht finden Sie hier bereits die passende Antwort

Welche Stellfläche wird für einen Container benötigt?

Es wird eine Stellfläche  von 2,50 x 4 m benötigt.

Welche Containergrößen gibt es?

Absetzcontainer
3,6,7 und 10 cbm Fassungsvolumen

Deckelcontainer
2,5, 5,5 und 7 cbm Fassungsvolumen

Abrollcontainer
Ausschließlich für Geschäftskunden in den Größen 10, 20, und 30 cbm Fassungsvolumen

Welche Durchfahrtsbreite wird benötigt?

Beim Auf- und Abstellen des Containers ist eine Mindest-Durchfahrtsbreite von 2,50 m und eine Durchfahrtshöhe von 4 m notwendig. Die Zufahrt muss frei von Hecken und Bäumen sein. 

Werden Genehmigungen benötigt?

Für das Aufstellen des Containers im öffentlichen Verkehrsraum / Straßenverkehr ist eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsgrund notwendig, welche in der Regel von den zuständigen Gemeinden / Ortspolizeibehörde ausgestellt wird.

In Einzelfällen ist eine gesonderte Absicherung durch  Beleuchtung oder Warnschilder erforderlich.

In den meisten Fällen muss die Genehmigung vom Auftragsnehmer beantragt werden.

Standzeit bzw. Standkosten?

Unsere Container stehen mietfrei  bis zu  14 Tagen. Ab dem 15. Tag wird ein Standgeld erhoben. Längere Standzeiten werden nach Absprache mit einer Monatspauschale berechnet. 

Liefertermin

Als Dienstleistungsunternehmen mit über 50 – jähriger Erfahrung zeichnen wir uns für schnellste An- und Abfahrten aus. Unsere langjährigen Kunden schwören gerade aufgrund unserer Zuverlässigkeit auf die Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen.

Denn Zeit ist Geld. Wir empfehlen Ihnen zur Einhaltung Ihres Wunschtermines Ihre Bestellung mindestens 1-2 Tage vorher in Auftrag zu geben.

Preise

Diese finden Sie in unserer aktuellen Kundeninformationen

Welche Abfallarten gibt es?

Was zählt zu Bauschutt ?

Erdmassen, Schotterreste, Beetplatten, Abbruchmaterial, Mauerwerk, Ziegelschutt, Fliesen, Keramik, Waschbecken, Mörtelreste, etc.

Diese Materialien können gemischt eingefüllt werden.

Was zählt nicht zu Bauschutt ?

Holz, Gips, Eisenteile, Papier, Folie, Glasreste, Asbestzementplatten, Asphaltaufbruch, Rohrmatten, Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe.

Gipsbaustoffe müssen separat entsorgt werden, diese zählen nicht zu Bauschutt!

Hierzu zählen insbesondere Gipssteine, Gipskartonplatten, Gipsbauplatten, Baugips, Porenbetonsteine sowie Leichtbaustoffe aus Stein oder Gips.

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle / Sperrmüll

Holz, Folie, Tapete, Kabelreste, PVC Rohre, Gipsbaustoffe, Verpackungen, Kunststoffe , Styropor etc.

Haushaltsauflösungen, Holz, Möbel, Geschirr, Matratzen, Teppiche, Fahrräder, Türen, Fenster etc.

 

 

Unsere Zahlungsbedingungen

Bei Container für Bauschutt wird bei der Gestellung eine Vorauskasse in Höhe von 100-150 Euro je nach Containergröße erhoben.

Bei Container für Baustellen- / Mischabfälle wird bei Gestellung eine Vorauskasse in Höhe von 150-350 Euro je nach Containergröße erhoben. Nach Abholung wird der Container verwogen, die Rechnung erstellt, die Vorauskasse verrechnet und es  erfolgt eine Nachberechnung oder eine Erstattung des tatsächlichen Rechnungsbetrages.

Unsere Fahrer sind Inkasso berechtigt.

Vermietung von Schuttrutschen

Wir halten für Sie Schuttrutschen zur staubarmen Befüllung von Container aus größeren Höhen oder durch Fenster bereit.

Es wird pro Meter Länge Hausfront 1 Schuttrohr benötigt. Da das Hochziehen der Rutsche zu kraftintensiv ist wird ein Baugerüst oder  eine Leiter über welche die Rutsche aufghängt wird empfohlen.

Die Rutsche wird nur -kostenfrei- bei Aufstellen des Containers mitgeliefert. Extra Lieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.